Gesellschaft
   10 Jahre
Foto: BMJV

Höhere Strafen bei Hassverbrechen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem rassistische, fremdenfeindliche oder andere menschenverachtende Taten stärker bestraft werden sollen. Es geht vor allem darum, das Strafmaß bei solchen Motiven zu erhöhen. Die Regierung zieht damit eine Schlussfolgerung aus den Erkenntnissen des NSU-Untersuchungsausschusses. Der Entwurf geht nun zur weiteren Beratung an den Bundestag.

Mit dem Gesetz, das von Justizminister Heiko Maas (SPD, Foto) erarbeitet wurde, wird §46 des Strafgesetzbuches ergänzt, wonach jedes Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, abwägen muss. Zwar steht dort auch bisher schon, dass dabei „die Beweggründe und die Ziele des Täters“ berücksichtigt werden, doch werden in Zukunft „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele explizit genannt. In der Begründung des Gesetzentwurfes ist ausdrücklich von „Hate Crimes“ (Hassverbrechen) die Rede. Die Regierung versteht darunter Taten, „die sich gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe richten“. Zu den „sonstigen menschenverachtenden Zielen“ rechnet die Regierung auch „antisemitische, gegen die religiöse Orientierung, gegen eine Behinderung, gegen den gesellschaftlichen Status oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe und Ziele“.

Obwohl der Entwurf in dieser Hinsicht also alle Aspekte berücksichtigt, ist die Opposition trotzdem nicht zufrieden. Volker Beck, innenpolitischer Sprecher von Bündnis 90/ Die Grünen sorgt sich vor allem darum, dass das Gesetz nicht wirkt, wenn die Polizei die Motive gar nicht ermittelt. „Besser wäre es, an die Kriterien des Antidiskriminierungsrechts oder an die Polizeiliche Kriminalstatistik anzuknüpfen.“

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