Gesellschaft
   12 Jahre
Foto: Rowan / Photocase

Katholische Kirche zahlt Abfindung

Der für gestern angesetzte Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht Neu-Ulm wurde abgesagt. Die katholische Kirche und die Erzieherin hatten sich im Vorfeld auf einen Vergleich geeinigt, der eine Abfindung für die ehemalige Leiterin eines katholischen Kindergartens beinhaltet.

Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung war die Kündigung der Mitarbeiterin während ihrer Elternzeit (inqueery berichtete). Die Tatsache, dass sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen war, wurde von ihrem ehemaligen Arbeitgeber, der Diözese Augsburg, als Verstoß gegen die Loyalitätspflicht gewertet und als Kündigungsgrund angeführt.

Das Arbeitsgericht selbst hatte beide Parteien „auf die Vielzahl von Presseanfragen“ hingewiesen und eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen, die schließlich akzeptiert wurde. Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), kritisierte im Anschluss an die Einigung die katholische Kirche. Diese „scheut die öffentliche Diskussion über die Kündigungspraxis gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern“.

Der LSVD begleitet aktuell noch weitere Erzieherinnen, die bei der katholischen Kirche angestellt sind und denen eine Kündigung droht, weil sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.

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