Gesellschaft
   9 Jahre
Foto: Screenshot: RBB

Geldstrafen für Nassers Entführer

Nach nur fünf Minuten endete gestern in Berlin der Prozess um die Entführung des schwulen Nasser (18): Da die drei Angeklagten, Vater und zwei Onkel des Deutsch-Libanesen, nicht erschienen, verhängte das Gericht einen Strafbefehl wegen Freiheitsberaubung und Entziehung Minderjähriger. Die drei müssen je 1350 Euro zahlen. Wenn sie keinen Einspruch einlegen, ist das Verfahren damit beendet.

Der gebürtige Berliner hatte sich mit 15 zu Hause als schwul geoutet und war daraufhin von der Familie misshandelt worden. Nach seinen Angaben wurde er mit Benzin übergossen, ausgepeitscht und mit kochendem Wasser verbrüht. Nachdem er auch noch zwangsverheiratet werden sollte, hatte sich der Junge an das Jugendamt gewandt, das den Eltern das Sorgerecht entzog. Unter einem Vorwand wurde er dann im Dezember 2012 nach Hause gelockt, mit Schlafmitteln betäubt und in einem Auto Richtung Türkei entführt. Doch ein Sozialarbeiter bemerkte sein Verschwinden und erstattete bei der Polizei eine Vermisstenmeldung. So konnte Nasser im letzten Moment an der rumänischen Grenze befreit werden.

Bis zum Prozess dauerte es über zwei Jahre. Die Zwangsverheiratung kam nicht zur Anklage, weil sie nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht zu beweisen war. So ist auch die milde Strafe zu erklären. Die Journalisten wollten deshalb gestern von Nasser vor allem wissen, ob ihm das als Gerechtigkeit ausreiche. Der aber gab sich locker, er habe mit seiner Familie abgeschlossen und keine Angst, er werde sich nicht weiter verstecken. Stolz ist Nasser vor allem auf die Kraft, die er gezeigt hat. „Ich hab es wenigstens geschafft, zum Gericht zu gehen, bei den meisten kommt es gar nicht so weit“, sagte er zum RBB.

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