Köln
   13 Jahre
Foto: Thomas K./Photocase

Vorrang für Nichtraucherschutz?

Ein am 6. April veröffentlichtes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte den Raucherclubs auch in der Kölner Szene den Garaus machen.

"Das ist der Durchbruch"

Die Richter lehnten damit nach ihren Kollegen vom Kölner Verwaltungsgericht den Eilantrag einer Kneipenbetreiberin aus Ehrenfeld ab. Das Ordnungsamt hatte zuvor bewirkt, dass sie ihr Qlosterstüffje an der Venloer Straße nicht mehr als "Raucherclub" betreiben darf. Zurecht, so das Urteil aus der mittlerweile zweiten Instanz, laut geltendem Nichtraucherschutzgesetz sei das Rauchen in Gaststätten grundsätzlich untersagt. Nur Kneipen und Gesellschaften, deren ausschließlicher Zweck der "gemeinsame Konsum von Tabakwaren" sei, dürften sich "Raucherclub" nennen. Allerdings haben dann aber auch nur eingeschriebene Mitglieder dort Zutritt. Auf das Qlosterstüffje, das auf seinem myspace-Profil ausdrücklich auch mit "warmer Küche" wirbt, traf das nach Meinung der Gerichte in Köln und Münster nicht zu.

Die grüne NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens freute sich über die Entscheidung. "Das Urteil stellt ausdrücklich klar, dass eine enge Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen geboten ist", viele Raucherclubs seien eine Mogelpackung. Jubel auch in der Domstadt: "Das ist der Durchbruch“, bekundete Ordnungsamtschef Robert Kilp im "Kölner Stadt-Anzeiger". "Natürlich gilt die Eilentscheidung zunächst nur für den betroffenen Betrieb." Die Stadt werde aber den zwischen 300 und 400 lokalen Raucherclubs im Zweifelsfall mit Ordnungsverfügungen beikommen. Den Betreibern drohen Bußgelder und Zwangsgelder. "Nach unserer Auffassung erfüllt kein Betrieb in Köln die Kriterien, die an einen Raucherclub gestellt werden."

Bevor aber auf Konfrontationskurs gegangen wird, will das Amt erst auf den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) einwirken. Der soll "seine Mitglieder zu einer gesetzeskonformen Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes" bewegen.

Folgen für die Szene?

Nach geltendem Recht erst einmal fein raus sind die Besitzer einer "Eckkneipe", die nicht größer als 75 Quadratmeter ist. Dazu zählen sämtliche Bars aus dem Karree Mauritiuswall und Schaafenstraße und die meisten Kneipen in der Altstadt. Sie dürfen sich "Raucherlokal" nennen und werden erst einmal nicht behelligt – solange sie keine Speisen servieren.

Sollte sich das Ordnungsamt aber mit seiner Rechtsauffassung durchsetzen, könnte es für selbst deklarierte Raucherclubs unangenehm werden. Vito Fichera vom Venue will erst einmal die Reaktion des Verbands abwarten. Die bisherigen Empfehlungen habe das Venue buchstabengetreu umgesetzt, so müssten Gäste erst ein von der Dehoga zur Verfügung gestelltes Mitgliedsformular ausfüllen und bekämen dann eine Mitgliedskarte. Nur wer im Besitz einer Karte sei, werde auch eingelassen.

Ein Verfahren, das auch das Station 2b anwendet und dabei nach Gespräch mit der Dehoga bis auf weiteres bleibt. "Wir haben eine strikte Einlasskontrolle und sind als Cruising-Club ohnehin keine normale Gaststätte", erklärt Betreiber Uli Schmid. Mehrfach habe das Ordnungsamt den Laden bereits auf Einhaltung der Bestimmungen kontrolliert, jedes Mal ohne Beanstandung. Gleiches gilt nach Auskunft von Michael Ferrara auch für das Boners.

Abwarten und Kölsch trinken?

Die Dehoga will erst einmal den genauen Wortlaut des Urteils studieren. Es stehe ja nirgendwo, "dass Raucherclubs generell ab heute verboten sind", so Sprecher Thorsten Hellwig gegenüber dem WDR.

Bald könnte es mit all den vielen Ausnahmen vorbei sein. Ministerin Steffens kündigte schon Ende März eine Verschärfung des 2008 vom damaligen schwarz-gelben Kabinett angekündigten Nichtraucherschutzgesetzes an.

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