Boulevard
   11 Jahre
Foto: Zeno Bresson/ Wikimedia Commons

Verfahren gegen den Checker eingestellt

Nach zwölf Minuten war im Amtsgericht von Ahaus schon alles vorbei: Der ehemalige DSDS-Kandidat Thomas Karaoglan, während der siebten Staffel 2010 als „Checker“ bekannt geworden, und sein mutmaßliches Opfer hatten sich im Vorfeld auf einen Vergleich geeinigt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Kindesmissbrauchs erhoben, der Checker sollte sich vor knapp einem Jahr an einem damals zwölfjährigen Jungen vergangen haben (inqueery berichtete). Schließlich lautete der Vorwurf aber nur noch Beleidigung auf sexueller Basis.

Nach einem Bericht von bild.de soll der Checker den Jungen bei einer Autogrammstunde kennen gelernt und ihm später in seinem Auto Zungenküsse gegeben und seine Füße geleckt haben. Vor Gericht behauptete er nun, er habe den Jungen nur auf die Wangen geküsst, wie das bei Armeniern üblich sein. Im Übrigen entschuldigte er sich dafür, falls er zu weit gegangen sei.

Wie weit er wirklich gegangen war, wurde nicht mehr geklärt, denn der Staatsanwalt stimmte der Einstellung gegen die Zahlung von 5.000 Euro an das Opfer zu. Mehr Schmerzensgeld hätte der Junge wohl auch nicht bekommen, wenn er den Prozess gewonnen hätte. So aber blieb ihm die Aussage vor Gericht erspart. Sein Anwalt erklärte dazu, dass er eine intime Aussage vor der Öffentlichkeit nicht durchgestanden hätte, auch wenn die Vorwürfe sicher bewiesen worden wären.

Dem Checker werden die 5.000 Euro wohl nicht wehtun. Entscheidend dürfte für ihn sein, dass keine Details aus seinen möglicherweise erotischen Chats mit dem Jungen veröffentlicht wurden und sein öffentlicher Ruf nicht weiter beschädigt wurde. Hinterher erklärte er gegenüber RTL, dass er sicher freigesprochen worden wäre, das Verfahren aber dem mittlerweile 13-Jährigen „nicht antun“ wollte.

 

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