Gesellschaft
   12 Jahre
Foto: Mr. Nico / photocase.com

Antrag auf Gleichbehandlung

Mit einem Antrag vom 21. September macht die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf ein Problem aufmerksam, das öffentlich kaum wahrgenommen wird, dringend aber einer rechtlichen Regelung bedarf: Lesbische Lebensgemeinschaften sind der Ehe beim Abstammungsrecht und bei der künstlichen Befruchtung bislang nicht gleichgestellt.

"Unzulässige Diskriminierung"

Während lesbischen Paaren aufgrund von Richtlinien der Ärztekammer zumindest offiziell der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen in Deutschland verwehrt bleibt, leben tatsächlich längst schon mehrere tausend Kinder mit zwei Müttern. Ein stetig wachsender Anteil davon ist nicht im Zuge einer heterosexuellen Lebensphase entstanden, sondern wurde bewusst von beiden Frauen gezeugt. Die Möglichkeiten hierfür reichen von Kinderwunschkliniken in Spanien, Dänemark oder Holland bis hin zu privaten Seiten im Internet, mithilfe derer sich Samenspender und alleinstehende oder lesbische Frauen ihren Kinderwunsch verwirklichen können. Auch die eine oder andere Klinik in Deutschland ist nicht abgeneigt, mit der lesbischen Kundschaft Geld zu verdienen – und verhält sich damit alles andere als konform mit den Richtlinien der Ärztekammer.

Diese Richtlinien seien eine "unzulässige Diskriminierung", finden die Grünen. Das Recht auf Elternschaft dürfe lesbischen Frauen nicht auf Grund ihrer sexuellen Identität verwehrt bleiben. Die Partei fordert daher, dass die Leistungen der Reproduktionsmedizin "grundsätzlich allen Menschen, auch lesbischen Frauen, offenstehen" müssen.

Langwieriger Umweg

Darüber hinaus möchten die Grünen  ein Ende der Ungleichbehandlung von Kindern erreichen, die in eine Ehe oder eine Eingetragene Lebenspartnerschaft geboren werden: Während in einer heterosexuellen Ehe der Ehemann der Mutter automatisch als Vater des Kindes gilt (auch wenn keine genetische Verwandtschaft besteht), muss die Lebenspartnerin der lesbischen Mutter den langwierigen Weg einer Stiefkindadoption beschreiten, bis sie juristisch zum vollwertigen Elternteil wird.

Obwohl mit Angela Merkel und Christian Wulff gleich zwei Köpfe an der Spitze des deutschen Staates stehen, die selbst in nicht-konventionellen Patchwork-Familien leben, ist eine Umsetzung des Antrages äußerst unwahrscheinlich.

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