Gesellschaft
   14 Jahre
Foto: Stefan Kaminski

Beamte im Glück?

Die Bundesregierung hat die Gleichstellung von schwulen und lesbischen Beamt(inn)en in einer Eingetragenen Partnerschaft mit ihren in einer Ehe lebenden heterosexuellen Kolleg(inn)en beschlossen. Viel zu spät und viel zu halbherzig, sagen Grüne und der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD).

Fortschritt oder Willkür?

Der Regierungsentwurf stellt nach LSVD-Informationen verpartnerte Beamt(inn)e(n) und Richter(innen) des Bundes sowie Soldat(innen) im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Eheleuten gleich. Allerdings nicht ganz freiwillig: Im Juli 2009 schon hatte das Bundesverfassungsgericht die Diskriminierung bei der Beamtenversorgung für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Wenn der Bundestag der Regierungsinitiative zustimmt, gilt die Gleichstellung auf Druck der FDP wenigstens rückwirkend zum 1. Januar 2009. Das sei völlig willkürlich, kritisiert Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestags-Grünen (Foto). "Erst am vergangenen Freitag hatte das Verwaltungsgericht Hessen klargestellt, dass die Gleichstellung mindestens rückwirkend bis zum 3. Dezember 2003 erfolgen muss." An diesem Tag lief die Frist zur Umsetzung der EU-Antidiskriminierungslinie in Deutschland ab. Der LSVD forderte eine Gleichstellung schon rückwirkend zum 1. August 2001, damals wurden die ersten "Homo-Ehen" geschlossen.

"Keine Staatsbürger zweiter Klasse"

"Da Schwarz-Gelb mit der Kabinettsvorlage immerhin akzeptiert, dass eine Gleichstellung verfassungsrechtlich geboten ist, ist unverständlich, warum die Koalition an der Diskriminierung von Arbeitnehmern im Steuerrecht festhalten will", sagt Beck. "In der nächsten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages wird über einen Antrag der grünen Bundestagsfraktion abgestimmt, der die Gleichstellung im Steuerrecht vorsieht. Dann könnten die Koalitionsfraktionen zeigen, dass sie es ernst meinen mit der Gleichberechtigung."

Der Lesben- und Schwulenverband rechnet nach Worten seines Sprechers und Rechtsexperten Manfred Bruns schon mit "neuen Klageverfahren wegen verweigerter Rückwirkung". Die Unionsparteien als Hüter von Recht und Ordnung seien "ohne Weiteres zum Rechtsbruch bereit, wenn es um Lesben und Schwule geht. Die Gerichte werden die CDU/CSU belehren, dass Lesben und Schwule keine Staatsbürger zweiter Klasse sind."

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