Gesellschaft
   10 Jahre
Foto: Deutscher Bundestag

Bundesregierung gegen Homo-Heiler

Die Bundesregierung hat klar Stellung gegen den Einsatz von Therapien zur „Heilung“ von Homosexuellen bezogen. Da Homosexualität keine Krankheit sei, bedürfe es auch keiner Heilung. Wenn Therapien angeboten würden, „die geeignet sind, betroffene Menschen zu schädigen“, dann müssten hier die Staatsanwaltschaften bzw. die Ärztekammern tätig werden. Eine Abrechnung solcher Therapien über die Krankenkassen sei nicht zulässig. Ob einzelnen Organisationen die Gemeinnützigkeit entzogen werden müsse, müssten die jeweils zuständigen Bundesländer entscheiden.

Die Aussagen des Gesundheitsministeriums sind die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Demnach hat die Regierung keine Kenntnis davon, wer solche Therapien anbietet. Für das Jahr 2015 sei geplant, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung das Thema „Konversions- und Reparationstherapien“ in eine Broschüre zur sexuellen Identität aufnehme.

Die Grünen sind mit der Antwort der Bundesregierung nicht zufrieden. Der Abgeordnete Volker Beck erklärte, die Regierung tue so, als habe es bislang keine öffentlichen Berichte über diese „Scharlatane“ gegeben. „Homo-Heiler sind gefährlich, das muss die Bundesregierung endlich klar machen.“ Dass das Thema jetzt in eine Broschüre aufgenommen werde, verbuchen die Grünen als Erfolg ihres Drucks. Das reiche aber nicht aus, das Anbieten und die Durchführung von solchen Pseudotherapien bei Kindern und Jugendlichen müssten gesetzlich verboten werden.

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