Gesellschaft
   13 Jahre
Foto: JohannesTheimer / photocase.com

CSD-Verbote in Moskau rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat einen Einspruch Russlands gegen das Urteil vom vergangenen Oktober zurückgewiesen: Das CSD-Vorbot in Moskau von 2006 bis 2008 verstieß demnach endgültig gegen die Europäische Charta für Menschenrechte. Der Kreml muss jetzt umgerechnet rund 30.000 Euro Schadensersatz und Kostenerstattung an Pride-Organisator Nikolai Alekseev bezahlen.

Am 11. April fiel die Entscheidung des Gerichtshofs - das Urteil ist nun nicht mehr anfechtbar. Die Richter hatten damals festgestellt, dass die städtischen Autoritäten, namentlich der damalige Bürgermeister Yuri Luzhkow, vor allem Anstoß daran genommen hätten, dass die Paraden ihrer Ansicht nach Werbung für Homosexualität machen sollten (inqueery.de berichtete). Der inzwischen von Präsident Dmitri Medwedew entlassene Luzhkow hatte immer wieder Sicherheitsbedenken und religiöse Begründungen angeführt.

Nächster Pride im Mai

Die amtierende Stadtspitze wird nicht klein beigeben. Er bezweifle, dass es jemals CSD-Demos in der Hauptstadt geben werde, erklärte der 2010 eingesetzte Bürgermeister Sergej Sobjanin im Februar. "Moskau braucht so etwas nicht." Die Aktivisten sehen das anders, am 28. Mai wollen sie einen neuen Anlauf wagen.

Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsparteien, "in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen." Verstöße können allerdings lediglich zu Geldstrafen führen.

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