Gesellschaft
   14 Jahre
Foto: Dieter Papenzin

Erbschaftssteuer verfassungswidrig

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung bei der geplanten Neuregelung des Erbschaftssteuergesetzes nachbessern. Hinterbliebene Partner dürfen demnach auch rückwirkend bis 2001 bei der Erbschaftssteuer gegenüber Ehepartnern nicht benachteiligt werden. Vorausgegangen war eine Verfassungsbeschwerde des 70-jährigen Zülpichers Dieter Papenzin, der nach dem Tod seines Partners 2001 zur Kasse gebeten worden war.

Verstoß gegen das Grundgesetz

Am 17. August gab der Erste Senat bekannt, dass die steuerliche Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten gegen das Grundgesetz verstößt. Neu ist das nicht: Bereits im letzten Jahr entschied das oberste Gericht, dass die Benachteiligung dem Grundgesetz widerspräche, Steuerfreibetrag und Steuersatz müssten angepasst werden. Im Mai beschloss die Bundesregierung daraufhin eine Gleichstellung bei der Erbschaftssteuer. Jetzt jedoch muss sie darüber hinaus auch noch eine Regelung für Altfälle seit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 schaffen.

Zwei Verfassungsbeschwerden waren für die neuerliche Beschäftigung des Karlsruher Gerichts mit der Thematik verantwortlich. Eine davon wurde von Dieter Papenzin eingereicht, dessen Partner 2001 einem Krebsleiden erlag. Der Klageführer zeigt sich nach seinem neun Jahre andauernden Marathon überglücklich: "Zuerst haben wir beim Finanzgericht Köln verloren, in nächster Instanz auch beim Bundesfinanzhof. Und dann haben wir die Verfassungsbeschwerde gemacht", so der Eifeler im Gespräch mit der rik. "Ich hatte das Glück, dass ich eine Rechtsschutzversicherung hatte, die Streitigkeiten vor Finanzgerichten abgedeckt hat. Nur den Anwalt vorm Verfassungsgericht musste ich bezahlen."

23 Tage nach dem Ja-Wort gestorben

Dieter Papenzins Mann litt bereits zum Zeitpunkt der Verpartnerung in 2001 unter einem schweren Krebsleiden. "Über die Kölner Polizei habe ich damals den Standesbeamten von Köln auf die Intensivstation nach Essen bekommen", erinnert sich der ehemalige Straßenbahnfahrer. "Direkt nach dem Ja-Wort wurde mein Mann ins Koma versetzt und ist 23 Tage später gestorben."
Eine hohe Summe an Erbschaftssteuer galt es nun zu bezahlen, schließlich hatte das Paar neben einer gemeinsamen Firma auch ein Zweifamilienhaus und einige Ersparnisse auf dem Konto. "Mein selbst erarbeitetes Geld sollte ich dann also als Erbschaftssteuer versteuern!"

Nach Artikel 3 Grundgesetz ist das unvereinbar mit dem Gleichheitsgesetz, urteilte das Bundesverfassungsgericht jetzt. Eine Privilegierung heterosexueller Ehepartner sei nicht mit dem besonderen Schutz der Ehe und Familie zu rechtfertigen, denn auch Lebenspartner lebten "wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft."

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