Gesellschaft
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EU-Kommission unterstützt Regenbogenfamilien

Am 7. Dezember 2022 beschloss die europäische Kommission ein „Gleichstellungspaket“, welches die EU-weite Anerkennung von Regenbogenfamilien vereinfachen und stärken soll.

Die Intention der Kommission läge zusätzlich darin „Rechtsklarheit“ für jede Art von Familie zu schaffen, welche beispielsweise in ein Mitgliedsland auswandert oder reist. So schrieb die europäische Kommission: „Alle Kinder sollten unabhängig von ihrer Familienform die gleichen Rechte haben. Heute schlagen wir Regeln für die Anerkennung der Elternschaft für Familien vor, die in ein anderes EU-Land reisen oder dorthin ziehen. Wenn man in einem Land Elternteil ist, ist man es in jedem Land.“. Dieser Beschluss bezieht sich auf das Recht auf Freizügigkeit und das daraus resultierende Recht zusätzlich gleich anerkannt zu werden. So erklärt Vera Jourova, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz: „Es ist undenkbar, dass ein Elternteil in einem Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat nicht als Elternteil anerkannt wird. Dies gefährdet einige Kinder, da sie keinen garantierten Zugang zu ihren Rechten wie Erbrecht, Unterhalt oder Entscheidungen über Schule und Ausbildung hätten.“ Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hebt diesen Aspekt zusätzlich hervor und schrieb auf Twitter, dass sie „stolz“ auf den vorgestellten Beschluss sei und führte außerdem aus: „Wir wollen allen Familien und Kindern in grenzüberschreitenden Situationen helfen.“. So setzt die europäische Kommission ein bedeutendes, essenzielles sowie fundamentales Zeichen bezüglich Akzeptanz und Rechtsklarheit von Regenbogenfamilien. Weitere Informationen unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_7509

 

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