Gesellschaft
   2 Jahre
Foto: Sharon Mccutcheon

EuGH stärkt Regenbogenfamilien

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil die Rechte von gleichgeschlechtlichen Eltern mit einem wegweisenden Urteil gestärkt.

Im Falle eines Mädchens mit zwei Müttern entschied das Gericht, dass die von einem EU-Staat anerkannte Beziehung zwischen Eltern und Kind auch von den anderen EU-Staaten anerkannt werden müsse.

Bereits 2020 hatte die EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen zugesichert:
Wenn Sie in einem Land Vater oder Mutter sind, sind Sie in jedem Land Vater oder Mutter.

Im konkreten Fall hatten zwei verheiratete Frauen, eine Bulgarin und eine Britin, eine Tochter in Spanien bekommen. In der dort ausgestellten Geburtsurkunde werden beide Frauen als Mütter aufgeführt. Beim Beantragen einer bulgarischen Geburtsurkunde lehnten die dortigen Behörden ab, die Angabe zweier weiblicher Elternteile laufe der öffentlichen Ordnung des Landes zuwider.

Da ohne bulgarische Geburtsurkunde weder ein bulgarischer Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden könne und das Mädchen auch keine spanische Staatsbürgerschaft erhalten konnte – drohte ihr Staatenlosigkeit.

Die Mutter mit bulgarischer Nationalität klagte gegen die Entscheidung und das zuständige Gericht rief den EuGH an. Dieser entschied, dass Bulgarien dem Mädchen einen Personalausweis und Reisepass ausstellen müsse, ohne vorher die Geburtsurkunde der eigenen Behörden zu verlangen. Das Gericht betonte in seiner Urteilsfindung das Recht des Kindes sich frei in der EU bewegen zu können.

Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen sich dafür einzusetzen, "dass Regenbogenfamilien und in der EU geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen/Lebenspartnerschaften in allen Mitgliedsstaaten mit allen Rechtsfolgen anerkannt werden". Denn auch in Deutschland gilt bisher rechtlich nur die leibliche Mutter als Mutter, während die andere Mutter das Kind adoptieren müsse.

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