Gesellschaft
   12 Jahre
Foto: markusspiske / photocase.com

Lesbische Erzieherin siegt gegen Kirche

Der Medienandrang im Augsburger Verwaltungsgericht war groß, als ein bislang in Deutschland einmaliges Gerichtsverfahren am 19. Juni zu Ende ging. Den Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung lieferte eine Erzieherin, die zwölf Jahre lang in einem katholischen Kindergarten der Diözese Augsburg ihren Dienst ohne Beanstandung verrichtete. Als die 39-Jährige im letzten Jahr ihren Sohn zur Welt brachte und ihrem Antrag auf Elternzeit eine Bescheinigung ihrer Eingetragenen Lebenspartnerschaft beifügte, kam der Stein ins Rollen.

Verstoß gegen "Sittengrundsätze"

Mit der Begründung einer „schwerwiegenden Loyalitätspflichtverletzung im Sinne der kirchlichen Grundordnung“ erfolgte die Kündigung im Anschluss auf ihr Bekenntnis zu ihrer lesbischen Beziehung. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt stellte sich dagegen auf die Seite der Arbeitnehmerin und ließ die Kündigung – im Hinblick auf den besonderen arbeitsrechtlichen Schutz im Rahmen von Mutterschaft und Elternzeit – nicht zu.

Die Kirche klagte schließlich gegen den Freistaat Bayern, um die Kündigung durchzusetzen – und verlor. Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Diözese ab. Ein Wermutstropfen liegt allerdings in der Urteilsbegründung des Richters Ivo Moll: Dieser stellte klar, dass eine Kündigung im Falle eines Verstoßes gegen die Loyalitätspflicht durch die Arbeitnehmerin durchaus möglich sei – dann aber nach Ablauf der Elternzeit. Grundsätzlich ist die Kirche also weiterhin im Recht, Mitarbeiter, deren Lebensführung mit Glaubens- und Sittengrundsätze der Religionsgemeinschaft unvereinbar sind, zu entlassen.

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