Gesellschaft
   12 Jahre
Foto: jockelo / photocase.com

Schützenkönigspaare

Das Verbot schwuler Schützenkönigspaare verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das zumindest ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes. Am 11. März hatte der Bund der historischen deutschen Schützenbrüderschaften auf einem Verbandstag in Leverkusen mit 450 Ja- zu 28 Gegenstimmen (bei 18 Enthaltungen) beschlossen, dass schwule Schützenkönige nicht mehr öffentlich mit ihrem Partner auftreten dürfen. Ausgelöst wurde die Debatte durch den schwulen Schützenkönig Dirk Winter aus Münster, der im vergangenen Jahr gemeinsam mit seiner "Königin" einen Zug anführen wollte.

Keine Pflege der Religion

Im Beschluss des Schützenbundes liegt "nach Auffassung der ADS ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), namentlich § 18 AGG" vor, heißt es unter anderem im 3-seitigen Gutachten der Anti-Diskriminierungsstelle. Der Paragraph sei anwendbar auf "alle Aspekte der Mitgliedschaft als auch der Mitwirkung in den entsprechenden Vereinigungen". Anders als vom Bund der historischen deutschen Schützenbrüderschaften angeführt, habe sich die Organisation "die Unterstützung der Mitgliedsbruderschaften, Imagepflege für das Schützenwesen sowie die Verbandsarbeit zur Aufgabe gemacht hat, nicht aber die Pflege einer Religion".

Die Antidiskriminierungsstelle hat jetzt den Bundesvorstand um eine Stellungnahme ersucht. Grünen-Abgeordneter Volker Beck fordert die Schützenbrüder dazu auf, ihren Beschluss sowohl zu revidieren als auch sich bei den Betroffenen zu entschuldigen. "Andernfalls müssen ihre staatlichen Förderungen etwa durch die Kreistage überprüft werden." Einen entsprechenden Antrag hätten beispielsweise die Grünen im Landkreis Düren bereits gestellt. "Wer offen diskriminiert, kann keine Staatsgelder für sich in Anspruch nehmen."

Erfreulich am Rechtsgutachten der Anti-Diskriminierungsstelle ist nach Beck vor allem auch, dass endlich klarstellt sei, dass sich die Schützenbrüderschaften nicht auf Sonderklauseln für kirchliche Träger berufen könnten. "Nur weil ein Bischof auch gern mal schießt und an die Spitze eines solchen Vereins steht, macht es den Verein nicht zur katholischen Kirche. Das ist auch eine gute Klärung für andere zukünftige Fälle."

Das könnte dich auch interessieren
 
Schön, dass Du hier bist
Bitte melde Dich an, um diese Funktion nutzen zu können!

Passwort vergessen?

Noch kein Mitglied? Registrieren

Anmelden