Gesellschaft
   12 Jahre
Foto: Bundesverfassungsgericht, 1. Senat

Verfassungsrichter stärken Lebenspartner

Als die Koalition 2010 die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Eheleuten im Erbschaftssteuerrecht rückwirkend ab 2001 verbesserte, hätte sie dies auch bei der Grunderwerbssteuer machen müssen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Diese Entscheidung war bereits erwartet worden, weil die Ungleichbehandlung offensichtlich unbegründet war. Der Bundestag muss nun bis zum 31.12.2012 eine neue Regelung für die Altfälle beschließen.

In der Begründung verweist der 1. Senat darauf, dass es keine gewichtigen Gründe zur Schlechterstellung von Lebenspartnern gebe. Dies lasse sich weder familienrechtlich noch erbrechtlich begründen. Die Lebenspartnerschaft begründe „ebenso wie die Ehe eine gegenseitige Unterhalts- und Einstandspflicht“.

Damit ist der gestrige Vorstoß von 13 CDU-Abgeordneten zur Gleichstellung im Steuerrecht als Taktik entlarvt. Die Union war vorab über die Entscheidung informiert worden und wollte vermeiden, dass sie heute wieder als großer Bremser dargestellt wird. Damit erklärt sich auch, warum gestern außer dem Bundesfinanzministerium und CSU-Rechtsaußen Norbert Geis keine klaren CDU-Stellungnahmen gegen die Initiative vorgebracht wurden.

Inhaltlich bleibt das Thema trotzdem spannend. Schließlich gehen die 13 Abgeordneten deutlich weiter als bisher: Lebenspartner sollen das Ehegattensplitting bekommen. Dies steht zwar ohnehin schon im Koalitionsvertrag, aber Finanzminister Schäuble (CDU) hatte durchgesetzt, erst auf ein weiteres Urteil aus Karlsruhe zu warten, das im Herbst kommen soll. Dann geht es um die grundsätzliche Gleichstellung im Steuerrecht. In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass Familienministerin Kristina Schröder (CDU) gestern in der Süddeutschen Zeitung schon mal vorpreschte und den Vorschlag der 13 unterstützte: „In lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernehmen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander, sie leben damit konservative Werte.“ Ob sich Schröder und ihre 13 Vorkämpfer wirklich gegen Schäuble durchsetzen können?

 

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