NRW
   11 Jahre
Foto: Mathias Schindler / Wikimedia

Lesbische Verfassungsrichterin ausgezeichnet

Zum fünften Mal in Folge ist am Sonntag der Augspurg-Heymann-Preis der LAG Lesben NRW verliehen worden. In diesem Jahr erhielt die Verfassungsrichterin und Wissenschaftlerin Susanne Baer den Preis. Zur Entscheidung der Jury hat maßgeblich beigetragen, dass die 49-jährige Baer in ihrer Funktion als Bundesverfassungsrichterin ihre „lesbische Identität selbstverständlich und offen lebt, was zu einer wahrnehmbaren Sichtbarkeit von Lesben in unserer Gesellschaft führt“, so die LAG. Seit ihrer Ernennung im Jahr 2010 ist Baer die erste offen lesbische Richterin an Deutschlands oberstem Gericht.

Dass sich Baer in der Vergangenheit sowohl im Forschungsbereich Geschlechterstudien als auch in Öffentlichem Recht einen wissenschaftlichen Namen gemacht hat, hebt die Pressesprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD), Renate Rampf, in ihrer Laudatio hervor: „Zwei Grundsatzthemen in einem Lehrstuhl, was für eine geniale und avantgardistische Kombination.“

Ihre Themen seien „Würde, Freiheit und Gleichheit. Sie arbeitet dafür, dass das Jede ganz konkret im Alltag erleben kann, als Mehr an Selbstbestimmung unabhängig von Gender, sexueller Orientierung, Herkunft oder Status“, so Rampf in ihrer Rede.

Die Preisträgerin selbst äußerte zu ihrem Engagement für Antidiskriminierung und Geschlechtergerechtigkeit in ihrer Dankesrede: „Recht ist eine Debatte, die geführt werden will, kein Geschenk, das bleibt“. Daher sei es wichtig, „durchzuhalten, aufmerksam zu sein, sich nicht kaufen zu lassen und sich nicht zu schade zu sein, alles immer wieder offen auszusprechen – auch das ungeliebte L‐Wort“.

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