Gesellschaft
   10 Jahre
Foto: dotgay.com

Wer bekommt die Top-Level-Domain .gay?

Wer darf in Zukunft die Domains unter der Endung .gay vergeben? Diese Frage scheint sich zu einem Politikum zu entwickeln, nachdem der einzige Bewerber aus der Community, die Dotgay-Initiative, vorerst gescheitert ist. Sie konnte nicht die Punktzahl erreichen, die notwendig ist, um einem speziellen Bewerber den Vorrang zu geben, bevor der Meistbietende den Zuschlag bekommt.

Die Top-Level-Domains werden von der ICANN vergeben. Dabei können zunächst bestimmte Communities bevorzugt werden, wenn bei einer Prüfung ermittelt wird, dass sie für diese Aufgabe geeignet sind. In diesem Prüfverfahren müssen mindestens 14 von 16 möglichen Punkten erreicht werden, die Dotgay-Initiative kam allerdings nur auf 10 Punkte. Kritisiert wurde vom zuständigen Gutachtergremium, dass die Initiative nicht der offizielle Repräsentant der Gay Community sei. Dazu hätten alle Schwulen und Lesben auf der Welt dort Mitglied sein müssen. Die Gutachter gaben zwar zu, dass die Dotcom-Initiative von vielen Gruppen aus der ganzen Welt unterstützt worden sei, doch dies reiche nicht. Es gebe nun mal keine weltweite Organisation aller Schwulen und Lesben. Außerdem störten sich die Bewerter daran, dass die Bewerber auch für Trans- und Intersexuelle sprechen wollten. Diese könnten nicht unter den Begriff „gay“ gefasst werden.

Wenn die ICANN ihre Meinung nicht noch ändert, wird es zur Auktion kommen. Hierfür sind noch drei andere Bewerber im Rennen: kommerzielle Unternehmen, die sich für viele Top-Level-Domains beworben haben. Es wird befürchtet, dass am Ende eine Pornoseite den Zuschlag bekommen könnte. Natürlich kann sich auch die Dotgay-Initiative an der Versteigerung beteiligen. Allerdings könnte dies am Ende etliche Millionen Dollar kosten. Selbst wenn die Community das Geld zusammentragen könnte, so würde dies das Aus der ursprünglichen Benefizpläne bedeuten. Eigentlich sollten zwei Drittel aller Einnahmen in eine Stiftung fließen, doch nun könnte es dazu kommen, dass erst einmal über viele Jahre hinweg der Auktionsbetrag abgezahlt werden müsste.

Bis zur Entscheidung kann es noch längere Zeit dauern. Die Dotgay-Initiative wird vermutlich zunächst den ICANN-Vorstand auffordern, sich über das Gutachtervotum hinwegzusetzen. Danach kann sie noch ein externes Schiedsgericht anrufen. Während dieser Schritte würde die Auktion noch nicht durchgeführt.

 
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