
Änderung des Transfusionsgesetzes
Der Gesundheitsausschuss der Bundesregierung nahm vergangene Woche eine Änderung des Transfusionsgesetzes vor, welche das Blutspenden von homosexuellen Männern vereinfachen sollen.
Zuvor spielte die Sexualität von Männern bei einer Blutspende eine Rolle und war zusätzlich in den Richtlinien der Bundesärztekammer geregelt. So durften Homosexuelle nur eine Spende abgeben, wenn sie in den zurückgelegten vier Monaten keinen Geschlechtsverkehr mit unterschiedlichen Sexualpartnern hatten. Durch diese Regelung solle das Risiko einer Weitergabe des HI-Virus gesengt werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärt zu dieser Regelung: „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung“. Auch Tessa Ganserer, stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss nimmt Stellung zur Gesetzesänderung und beschreibt: „Wer Blut spendet, hilft Leben zu retten. Wir ermöglichen das nun, anstatt Bevölkerungsgruppen pauschal und diskriminierend das Blutspenden zu verbieten, weil sie nicht erzkonservative Vorstellungen von Sexualität und Geschlechtlichkeit erfüllen. Deshalb dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, sowie transgeschlechtliche Menschen nicht mehr von einer Blutspende ausgeschlossen werden. Diese diskriminierende und stigmatisierende Regelung hätte schon längst der Vergangenheit angehören müssen.“.
Mehr Informationen unter: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/blutspende-homosexuell-verbot-gekippt-bundestag-100.html