Gesellschaft
   13 Jahre
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Rechte und Gayby-Boom

Während die Bundesregierung mit einem schwulen Außenminister aufwarten kann, hat sich an der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Partnerschaften in dieser Legislaturperiode wenig bewegt. Der lange Weg zur rechtlichen Gleichstellung führt weiterhin offenbar über die deutschen Gerichte. Nichtsdestotrotz geht der sogenannte "Gayby-Boom" (Schwule und Lesben, die ihren Kinderwunsch verwirklichen) insbesondere bei lesbischen Frauen weiter.

Bisher nur bei einem Paar Erfolg

Eine gute Nachricht für alle Lesben, die sich entscheiden, ein Kind per Samenspende zu zeugen, hat nun ein Paar aus Pinneberg erstritten. Das lesbische Paar, das in Eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, hatte mittels anonymer Samenspende in einer dänischen Samenbank ein Kind gezeugt. Als die nicht-biologische Mutter das Kind adoptieren wollte, beharrte das Jugendamt Pinneberg auf die Einhaltung eines Adoptionspflegejahres. Das Adoptionspflegejahr soll Kindern die Eingliederung in eine neue Familie eines Elternteils ermöglichen.

Das Jugendamt Pinneberg argumentierte, aufgrund der zu kurzen Zeit des Zusammenlebens zwischen nicht-biologischer Mutter und Kind sei das Adoptionspflegejahr auch in diesem Fall einzuhalten. Außerdem sei die Entscheidung für eine anonyme Samenspende „problematisch für die Identitätsbildung des Kindes“. Die Horrorvision vieler homosexueller Eltern, vor Mitarbeitern des Jugendamtes im Zuge einer Stiefkindadoption Intimstes offenbaren zu müssen, um für das eigene Wunschkind auch juristisch die Verantwortung übernehmen zu können, wird in dieser Argumentation Wirklichkeit.

Mutter-Kind-Beziehung ist tragfähig

Das Amtsgericht Elmshorn entschied im Beschluss vom 20.12.2010, dass es "sachlich nicht gerechtfertigt ist, das Kind ein Jahr auf eine rechtliche Verbindung zu der Person warten zu lassen, die faktisch bereits der zweite Elternteil ist". Da die Entstehung des Kindes von beiden Partnerinnen gleichermaßen geplant wurde, bestehe bereits eine tragfähige Mutter-Kind Beziehung zu beiden Müttern.

Das Gericht hat mit dem Urteil maßgeblich die Rechte nicht-biologischer Elternteile gestärkt, die zukünftig weniger von der Weltanschauung der Jugendamtsmitarbeiter abhängig sind, was die Schnelligkeit des Adoptionsverfahrens angeht.


Mehr Infos findet ihr hier.

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