Überregional
   12 Jahre
Foto: photothek / Auswärtiges Amt

Bundesregierung erlässt Reisewarnung

Das Auswärtige Amt trägt der verschärften Menschenrechtssituation für Homosexuelle in Russland Rechnung und erlässt eine Reisewarnung für bestimmte Regionen Russlands. So teilt das Auswärtige Amt auf seiner Homepage mit: „Homosexualität ist in Russland nicht strafbar. Jedoch ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft weniger ausgeprägt als in Westeuropa. Trotz Protesten in Russland und durch das Ausland sind in jüngerer Zeit in den russischen Regionen St. Petersburg, Leningrader Gebiet, Kostroma, Archangelsk und Rjasan Gesetze verabschiedet worden, wonach die öffentliche Demonstration und Unterstützung von Homosexualität, sogenannte ,Propaganda für Homosexualität’, mit Geldstrafen geahndet werden kann.“

Bundesregierung sieht Entwicklung mit Sorge

Auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen äußerte die Bundesregierung am Dienstag, sie sehe die „Einschränkungen der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit Homosexueller mit Sorge". Dies mache sie auch „gegenüber ihren russischen Gesprächspartnern deutlich“.

Trotz des massiven politischen Drucks in Russland waren bei dem „Marsch der Millionen“ am 12. Juni in Moskau, die sich gegen die restriktive Menschenrechtspolitik von Wladimir Putins Partei „Einiges Russland“ richtete, auch einige Regenbogenfahnen zu sehen.

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