Gesellschaft
   12 Jahre
Foto: Council of Europe

Polnisches Lesbenpaar klagt in Straßburg

Ein polnisches Lesbenpaar hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage eingereicht. Die beiden Frauen wollen erreichen, dass das Gericht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Recht auf eine gesetzlich verankerte gleichgeschlechtliche Partnerschaft im EU-Mitgliedsstaat Polen ableitet. Der in der polnischen Verfassung verankerte Schutz des Familienlebens sei ansonsten nicht gewährleistet, so die Argumentation der Klage.

Die Frauen leben seit acht Jahren zusammen und sind 2010 in Edinburgh eine Lebenspartnerschaft nach britischem Recht eingegangen. Diese wird jedoch in Polen bislang nicht anerkannt. Durch drei Instanzen des Rechtssystems hat sich das Paar in ihrem Heimatland bereits geklagt. In Straßburg werden sie nun vom Vizechef der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte, Adam Bondar, vertreten. Dieser sagte gegenüber der „Gazeta Wyborcza“, er hoffe, „dass diese Klage die Rechtsprechung des Gerichtshofes durchbrechen wird, der bisher immer entschieden hat, dass die Frage der Regulierung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vom Willen der einzelnen Staaten abhängt“.

Unabhängig vom Ausgang der Klage kann sich das Paar in naher Zukunft Hoffnung auf die rechtliche Anerkennung ihrer Partnerschaft machen. Im polnischen Parlament liegen aktuell mehrere Gesetzesentwürfe zur Einführung einer gesetzlichen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare vor.

 

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