Gesellschaft
   13 Jahre
Foto: UNESCO

Vatikan vs. UNO

85 UNO-Staaten sprechen sich gegen die Verfolgung von Schwulen und Lesben aus, die Kurie ist dagegen.

Schluss mit Gewalt

Ein großer Erfolg für die Community: Am 22. März verabschiedeten 85 Staaten aus allen Regionen der Erde im Genfer UN-Menschenrechtsrat eine gemeinsame Erklärung, der Gewalt, rechtlichen Kriminalisierung und Menschenrechtsverletzungen aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechteridentität ein für allemal einen Riegel vorzuschieben. Nie zuvor haben so viele UNO-Mitglieder eine solche Erklärung zum Schutz von Schwulen, Lesben und Transgendern unterstützt.

Widerstand gab es von den Großmächten China und Russland, auch Aserbaidschan, Belarus, Moldawien und die Türkei lehnten das Papier ab.

Auch der Vatikan legte Einspruch ein. Der Heilige Stuhl wende sich gegen alle Gewalt gegen Menschen nur aufgrund ihrer sexuellen Gefühle oder Verhaltensweisen, erklärte der Gesandte Erzbischof Silvano M. Tomasi. "Aber Staaten können, und müssen, Verhaltensweisen regulieren, inklusive sexueller Verhaltensweisen. Überall auf der Welt gibt es einen Konsens zwischen den Gesellschaftsformen, dass bestimmte Formen sexuellen Verhaltens gesetzlich verboten werden müssen. Pädophilie und Inzest sind zwei Beispiele."

Es gebe sexuelles Verhalten, aber keine "Orientierung", so Tomasi weiter und beklagte: "Menschen werden angegriffen, weil sie sexuelles Verhalten zwischen Menschen des selben Geschlechts nicht unterstützen", sei es aus moralischen oder religiösen Überzeugungen, "sie werden verleumdet und strafrechtlich verfolgt". Das sei eine Verletzung fundamentalster Menschenrechte.

Zu viel Weihrauch beim Vatikan?

"Offenbar wird in der Vertretung des Vatikans bei der UN zu viel Weihrauch verbrannt", kommentierte in Deutschland der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck Tomasis Einlassungen. "Nur mit geistiger Vernebelung lassen sich diese Äußerungen erklären. Mir sind keine Mobs von aufgebrachten Schwulen und Lesben gegen katholische Prediger bekannt. Aber es ist Tatsache, dass beispielsweise in Uganda evangelikale Gruppen versuchen, eine Progromstimmung gegen Schwule und Lesben zu erzeugen. Hier hätte der Vatikan eine Verpflichtung zu handeln."

Staaten der Erde hätten nur das Recht, sexuelles Verhalten zu verbieten, das "die Rechte anderer beeinträchtigt. Einvernehmliches homosexuelles wie heterosexuelles Verhalten beeinträchtigt aber nicht die Rechte anderer, daher sind Verbote und Benachteiligungen hier ein Verstoß gegen die Menschenrechte".

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