Gesellschaft
   12 Jahre
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Karlsruhe entscheidet erneut

Erneut muss die Regierungskoalition einen Rückschlag hinnehmen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nun geurteilt, dass eine Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig ist. Dies sei nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, so die Richter. Der Kläger, ein verpartnerter Bundesbeamter, hatte bereits 2003 den Familienzuschlag beantragt, was jedoch abgelehnt wurde.

Die Richter stellten in der heute veröffentlichten Pressemitteilung klar, dass „allein der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft nicht zu rechtfertigen vermag. Es fehlt auch an weiteren sachlichen Gründen für die Rechtfertigung der Besserstellung verheirateter Beamter.“ Eine Differenzierung aufgrund der sexuellen Orientierung widerspreche dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Verpartnerten Beamten steht nun der Familienzuschlag zu – und dies rückwirkend ab 1. August 2001.

LSVD und SPD begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Johannes Kahrs, Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Lesben und Schwulen, nannte das Agieren der Union „nur noch peinlich. Das Urteil wirft erneut die Frage nach der Zeitgemäßheit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft auf. Wenn die Gerichte ohnehin immer wieder in Richtung Gleichstellung mit der Ehe urteilen, ist die Öffnung der Ehe logische Konsequenz.“

Auch LSVD-Sprecher Manfred Bruns begrüßte das Karlsruher Urteil und gab sich für noch ausstehende Urteile optimistisch: „Beim Zweiten Senat sind zwar noch mehrere Verfassungsbeschwerden zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten im Einkommensteuerrecht anhängig. Aber darüber wird der Zweite Senat natürlich nicht anders entscheiden.“

 

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