Gesellschaft
   10 Jahre
Foto: Evilboy / Wikimedia

Keine Entscheidung zum Adoptionsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anfrage des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg zum vollen Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner aus formalen Gründen abgewiesen. Geklagt hatten zwei Lebenspartner aus Berlin, die ehemalige Pflegekinder adoptieren wollten. Das Amtsgericht hatte die Klage im März letzten Jahres ausgesetzt und dem Gericht in Karlsruhe vorgelegt, die bisherige Rechtsprechung zum Thema in seiner Begründung jedoch nicht ausreichend dargelegt, so die obersten Richter.

Der Sprecher des Bundesverfassungsgericht gab gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters an, weitere Verfahren zum Thema seien derzeit nicht anhängig. Gleichgeschlechtlichen Paaren bleibt die gemeinsame Adoption eines Kindes daher weiterhin verwehrt. 

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) bedauerte die Ablehnung der Klage aus Karlsruhe. Jedoch könnten sich „Bundestag und Bundesregierung nicht hinter der formalen Zurückweisung verstecken. Die Entscheidung des Gerichts macht deutlich, dass für die verfassungsrechtliche Frage der gemeinschaftlichen Adoption die gleichen Grundsätze gelten wie bei der Sukzessivadoption. Das heißt: Keine Diskriminierung“, so Manfred Bruns, der Sprecher des LSVD.

Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte vor wenigen Wochen erklärt, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption umsetzen zu wollen, dies sei „ein weiterer Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften“, so der Minister. Weitere Initiativen im Hinblick auf ein volles Adoptionsrecht sind bislang - vor Allem aufgrund des Widerstands in der Union - nicht geplant.

 

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