Gesellschaft
   12 Jahre
Foto: Bundesrat

Bundesrat fordert steuerliche Gleichstellung

Der Bundesrat ist in seiner heutigen Sitzung den Empfehlungen seiner Ausschüsse zum Entwurf eines Steuergesetzes für das Jahr 2013 gefolgt. Bereits am 22. Juni hatten sich die Ausschüsse dafür ausgesprochen, „im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 umfassend die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht zu schaffen“ (Drucksache 302/1/12).

Ausdrücklich wird in den Empfehlungen auch darauf hingewiesen, dass es „insbesondere aufgrund der gleich gestalteten, wechselseitigen Unterhaltsansprüche, keine im Hinblick auf den Gleichheitssatz tragenden Rechtfertigungsgründe für eine steuerliche Ungleichbehandlung gibt“.

Steuerliche Gleichstellung bereits im nächsten Jahr?

Sollte die Bundesregierung den Forderungen des Bundesrates folgen, könnte im nächsten Jahr die bislang gültige steuerliche Ungleichheit zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft aufgehoben werden. Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), bezeichnete die Forderungen des Bundesrates als „starkes politisches Signal. Die Bundesländer machen deutlich, dass sie nicht gewillt sind, die diskriminierende Politik der Bundesregierung mitzutragen.“

Der Sprecher des LSVD sieht nun die Liberalen in der Verantwortung: „Insbesondere von der FDP erwarten wir, dass sie für die Umsetzung der Versprechen des Koalitionsvertrags sorgt. Wer Gleichberechtigung nur fordert, wenn daraus keine Konsequenzen erwachsen, macht sich unglaubwürdig“.

 

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