Gesellschaft
   11 Jahre
Foto: Lalupa / Wikimedia

Italienisches Gericht fällt historisches Urteil

Das höchste Gericht in Italien hat mit einem Grundsatzurteil die Rechte homosexueller Eltern gestärkt. Die Richter stellten in ihrer Urteilsbegründung fest, die Annahme, das Aufwachsen eines Kindes mit einem gleichgeschlechtlichen Elternpaar sei schädlich für die Entwicklung des Kindes, sei nicht durch „wissenschaftliche Gewissheiten“ zu belegen, sondern basiere auf Vorurteilen.

Der Kläger, dessen ehemalige Partnerin nun mit einer Frau in einer lesbischen Beziehung lebt, wollte das Sorgerecht für das gemeinsame Kind erhalten, da er die neue Lebenssituation als schädlich für das Kind bezeichnete. Die Richter argumentierten dagegen, die Schädlichkeit eines solchen Familienkontextes sei nicht bewiesen.

Dem Urteil könnte im Wahlkampf für die Parlamentswahlen Ende Februar auch politische Bedeutung zukommen: Erst kürzlich erklärten Ministerpräsident Mario Monti sowie der erneut kandidierende Ex-Präsident Silvio Berlusconi, sie könnten sich eine juristische Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vorstellen. Ob diese Aussagen auch nach der Wahl in konkrete Gesetze umgesetzt werden, bleibt jedoch fraglich.

Bislang bildet Italien das westeuropäische Schlusslicht, was die rechtliche Situation Homosexueller angeht. Mehrere Anläufe für die Einführung einer Homo-Ehe sind in der Vergangenheit bereits gescheitert.    

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