Gesellschaft
   10 Jahre
Foto: BMJV

Kabinett beschließt Entwurf zur Adoption

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf zur Regelung der Sukzessivadoption beschlossen. Dabei geht es darum, dass ein adoptiertes Kind auch vom Lebenspartner adoptiert werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits vor einem Jahr geurteilt, dass das bisherige Verbot für Lebenspartnerschaften verfassungswidrig sei (inqueery berichtete). Obwohl der Entwurf nur fünf Artikel hat, hat die Regierung trotzdem ein Jahr dafür gebraucht. Am 30. Juni läuft die Frist ab, die das Gericht gesetzt hat. Bis dahin muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat.

Bundesjustizminister Heiko Maas (Foto) freute sich: „Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften. Wir werden weiter darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beendet werden.“

Wenig Grund zur Freude sehen dagegen die Schwulen und Lesben. Manfred Bruns vom LSVD spricht von einem „Placebo-Gesetz“, weil kein Entwurf für ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht vorgelegt werde. Es gebe keinerlei sachlichen Grund, eingetragenen Lebenspartnerschaften das gemeinschaftliche Adoptionsrecht weiterhin zu verweigern. Bruns forderte den Bundestag auf, „den Gesetzwurf der Bundesregierung umfassend nachzubessern“.

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