Gesellschaft
   12 Jahre
Foto: testfight / photocase.com

Unfreiwillige HIV-Tests

Der Gesetzentwurf für ein geändertes „Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ wurde am 13. Juli im Magdeburger Landtag in erster Lesung behandelt und anschließend an den Ausschuss für Inneres überwiesen.

Geplant ist, HIV-Tests an potentiellen Überträgern von HIV oder Hepatitis zuzulassen, wenn insbesondere Polizeibeamten oder Rettungshelfer „einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren, wenn sie sich an Spritzen verletzen oder eigene offene Wunden mit Körperflüssigkeiten eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in Berührung kommen“. Wird die Situation durch die Polizei so eingeschätzt, dass „Gefahr im Verzug“ ist, könnte die Blutentnahme zur Testung auf HI-Viren sogar ohne richterliche Anordnung gegen den Willen des möglichen Verursachers durchgeführt werden.

Deutsche AIDS-Hilfe sieht „Grundrechte außer Kraft“

Die Deutsche AIDS-Hilfe kritisiert den Gesetzentwurf als „unverhältnismäßig“. Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe, sieht durch das geplante Gesetz „Grundrechte außer Kraft gesetzt“. Der Gesetzentwurf öffne die Tür „für unfreiwillige Tests und damit für einen willkürlichen Umgang mit möglicherweise HIV-positiven Menschen. Die Entscheidung für oder gegen einen Test sowie den richtigen Zeitpunkt liegt beim Individuum und das muss auch so bleiben“, so Schatz in einer Pressemitteilung.

Um einer möglichen Infektion vorzubeugen, kann stattdessen eine umgehende Behandlung mit HIV-Medikamenten eine Übertragung des Virus verhindern. Diese sogenannte Postexpositionsprophylaxe (PEP) kann das Risiko einer Infektion abmildern und ist ohne einen vorangegangenen HIV-Test möglich.

 

 

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