Gesellschaft
   13 Jahre
Foto: hamburg.de

Adoptionsrecht

Die Justizminister der Länder fordern ein Adoptionsrecht für Schwule und Lesben. Das beschlossen die Ressortchefs am Donnerstag auf ihrer Herbsttagung in Berlin. Angestoßen wurde die Diskussion von Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL), der dem Gremium vorsitzt.

Justizminister fordern Adoptionsrecht

Die Justizministerkonferenz forderte die Bundesregierung auf, auch eingetragenen Lebenspartnerschaften die Adoption eines Kindes zu ermöglichen: Diese Möglichkeit steht nach geltendem Recht lediglich Eheleuten und Alleinstehenden zu. Eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen können zwar das leibliche Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren, das Paar kann jedoch nicht gemeinsam ein Kind adoptieren.

"Die Beschränkung des Adoptionsrechts auf die Stiefkindadoption ist nicht systemgerecht", unterstrich Hamburgs Justizsenator Till Steffen, der derzeit den Vorsitz der Konferenz führt, an der auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) teilnahm. Wichtig sei nicht die biologische Elternschaft, sondern die liebende Fürsorge der Eltern für das Kind, so Steffen: "Schwule und Lesben sind genauso gute oder schlechte Eltern wie Heterosexuelle."

"Historisch" und "wegweisend"

Der Senator dankte Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die "fruchtbaren Diskussionen" während der Konferenz: "Wir haben heute zu entscheidenden gesellschafts- und rechtspolitischen Punkten einstimmige Beschlüsse erzielen können." Hamburgs schwuler Bürgerschaftsabgeordneter Farid Müller (GAL) nannte den Beschluss der Justizminister "historisch" und "wegweisend".

"Im Mittelpunkt der Adoption muss allein das Wohl des Kindes und nicht die Frage der sexuellen Identität der potentiellen Eltern stehen", so Müller. Die Entscheidung der Justizminister bilde die Realität ab. "Deswegen appelliere ich an alle, die mit gleichberechtigten Schwulen und Lesben fremdeln, sich mit dieser Realität auseinanderzusetzen."

Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, unterstützte den Beschluss der Minister ebenfalls: "Der Vorstoß der Justizministerkonferenz ist absolut richtig", so Beck. Es sei falsch und unsinnig, an einem überkommenen Familienbild festzuhalten: "Wer das tut, vernachlässigt das Kindeswohl und schadet damit im Endeffekt nur den Kindern."
 

Pressemitteilung der Hamburger Justizbehörde

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