Gesellschaft
   13 Jahre
Foto: kallejipp/Photocase

Gleichstellung für Beamte

Turbulente Tage im Bundestag nicht nur für Atomkraftgegner und -befürworter: Die Koalition stellt verpartnerte Beamte endlich mit ihren verheirateten Kollegen gleich, sperrt sich aber gegen eine Erweiterung der Antidiskriminierungsklausel im Grundgesetz. Die Grünen wollen per Gesetz endlich die Ehe für Schwule und Lesben öffnen.

Hinterbliebenenrente auch für Schwule und Lesben

Am 1. August 2001 schlossen schwule und lesbische Paare überall in der Republik die ersten von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingerichteten Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Damals eine eher symbolische, mit wenig Rechten, aber vielen Pflichten verbundene Handlung: Eine Gleichstellung mit der heterosexuellen Ehe scheiterte vor allem an CDU und CSU. Erst nach und nach gelangen Zwischenerfolge, zuletzt auf Druck der FDP und des Bundesverfassungsgerichts bei der Erbschaftssteuer, Grunderwerbsteuer und im BAföG.

Ein weiteres Etappenziel wurde am 30. Juni genommen: Der Bundestag beschloss an diesem Tag nicht nur den Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022. Am späten Abend winkten CDU/CSU, FDP und Grüne auch die Gleichstellung von Lebenspartnern im Beamten-, Soldaten- und Richterrecht sowie im Entwicklungshelfergesetz durch.
"Was wir beschlossen haben, war längst überfällig. Während gesetzliche Rentenversicherte beim Tod des Lebenspartners seit 2005 eine Hinterbliebenenrente erhalten, ging bisher der Lebenspartner eines Bundesbeamten komplett leer aus", erklärte der liberale Abgeordnete Michael Kauch.

Die Gleichbehandlung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2009 – für Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, ein klarer Sündenfall. Der Europäische Gerichtshof habe auf Klage eines deutschen Hinterbliebenen bindend entschieden, "dass die Betroffenen ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsrichtlinie am 3. Dezember 2003 Anspruch auf dasselbe Arbeitsentgelt wie ihre verheirateten Kollegen haben und zwar unabhängig davon, ob der deutsche Gesetzgeber die Gesetze entsprechend ändert oder nicht".

Das habe auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger anerkannt, beim Gesetzgebungsverfahren sei eine Einigung mit der Union aber nicht möglich gewesen. Die Liberale habe den Betroffenen empfohlen, vor Gericht zu ziehen. "Das ist schlichtweg zynisch", urteilte Volker Beck. "Wie können die Bundesjustizministerin und die FDP angesichts solch hochnotpeinlichen Gesetzgebung noch davon sprechen, für Gleichberechtigung und Bürgerrechte stehen zu wollen?"

Steuer- und Adoptionsrecht?

Ungeachtet aller grüner Kritik nehmen sich die Liberalen nun Steuer- und Adoptionsrecht zur Brust. "Auch diese Diskriminierung muss ein Ende haben. Gerade bei der Einkommensteuer erinnern wir den Koalitionspartner an die Bestimmungen des Koalitionsvertrages", so Michael Kauch. "Dort haben wir vereinbart, dass wir auch im steuerlichen Bereich gleichheitswidrige Benachteiligungen eingetragener Lebenspartner abbauen werden."

Wenig Illusionen beim Adoptionsrecht gab sich dagegen Kauchs Parteifreundin Leutheusser-Schnarrenberger schon zum letzten CSD hin. In dieser Legislaturperiode sei da keine Bewegung mehr beim großen Koalitionspartner zu erwarten.

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