Im italienischen Senat wurde das Lebenspartnerschafts-Gesetz mit 173 Ja-Stimmen bestätigt. Bis auf das Recht auf Adoption wurden alle Punkte eingeschlossen: Recht auf Doppelnamen, gemeinsame Krankenversicherung, Unterhaltsrecht, Gütergemeinschaft, Familienversicherung, Hinterbliebenenrente und das Recht auf Familienzusammenführung. Kirchen und Oppositionelle sorgten für den Ausschluss des Adoptionsrechts.
Um das Gesetz nicht ganz scheitern zu lassen, opferte die Regierung die Stiefkindadoption.
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